HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Andermatt BioVet AG
Ameisensäure Andermatt BioVet 60% ad us. vet.[B][V], Lösung
Ameisensäure zur Behandlung der Varroose der Honigbiene (Apis mellifera)
ATCvet-Code: QP53AG01
Zusammensetzung
100 g Ameisensäure 60% ad us. vet. enthält als Wirkstoff 70.6 g Ameisensäure 85% und 29.4 g Wasser als Hilfsstoff.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Ameisensäure führt zu einer Atemhemmung und Übersäuerung der Varroamilben. Diese reagieren empfindlicher auf Ameisensäure als Bienenlarven und adulte Bienen.
Indikationen
Varroose der Honigbiene (
Apis mellifera)
Dosierung / Anwendung
Zum Verdunsten über dem Brutraum mit Hilfe eines geeigneten Applikators.
Zur korrekten Handhabung die Gebrauchsanleitung des verwendeten Applikators konsultieren.
Weitere Angaben siehe Leitfaden Bienengesundheit des Zentrums für Bienenforschung
www.apis.admin.ch.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Nicht während der Tracht anwenden.
Vorsichtsmassnahmen
Beim Arbeiten mit Ameisensäure sind Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille zu tragen. Dämpfe nicht einatmen.
Unerwünschte Wirkungen
Bei Beachtung der Anwendungsempfehlungen sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Absetzfristen
Honig: keine
Anwenden nach der letzten Honigernte des Jahres.
Weitere Angaben siehe Leitfaden Bienengesundheit des Zentrums für Bienenforschung
www.apis.admin.ch.
Sonstige Hinweise
Die Lösung verursacht Verätzungen!
Dämpfe nicht einatmen!
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Vor Licht und Wärme geschützt aufbewahren.
Nicht aufgebrauchte Mengen des Tierarzneimittels sind vor der Entsorgung stark mit Wasser zu verdünnen (mindestens im Verhältnis 1:10).
Packungen
1000 ml Flaschen
Zulassung erloschen am: 14.05.2014
Abgabekategorie: D
Swissmedic Nr. 62'807
Informationsstand: 05/2012
Dieser Text ist behördlich genehmigt.