HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Martec Handels AG
PET Ungezieferhalsband für Hunde ad us. vet.[V]
ATCvet-Code: QP53AF03
Zusammensetzung
1 Halsband enthält:
Dimpylatum 3,9 g
Schwarzes Band Color: E153
Excipiens pro praeparatione
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Indikationen
Zur äusserlichen Anwendung bei Katzen und Hunden bei Befall mit Flöhen (Hundefloh, Ctenocephalides Canis; Katzenfloh, Ctenocephalides felis), Läusen und Zecken (Schildzecke, Ixodes ricinus; braune Hundezecke, Rhipicephalus sanguineus).
Bei Zeckenbefall ist mit einem Eintritt der Wirksamkeit des Halsbandes erst nach ca. 5 - 10 Tagen zu rechnen.
Dosierung / Anwendung
Die luftdicht verschlossene Verpackung erst zum Gebrauch des Halsbandes öffnen. Nach dem Anlegen das Halsband je nach Halsumfang auf die passende Länge zuschneiden. Das Halsband bleibt ca. 5 Monate voll wirksam. Beim Baden des Tieres braucht das Halsband nicht abgenommen zu werden.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen:
Nicht gleichzeitig mit anderen Ungeziefermitteln anwenden. Nicht anwenden bei kranken oder genesenden Katzen und Hunden oder bei jungen Katzen und Hunden bis zu 6 Monaten. Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Unerwünschte Wirkungen
Allergische Hauterkrankungen sind äusserst selten.
Sonstige Hinweise
Das Halsband ist für den äusserlichen Gebrauch bestimmt und sollte weder von Tieren noch von Menschen innerlich aufgenommen werden. Von Nahrungsmitteln und Getränken sowie von Futtermitteln getrennt aufbewahren.
Nicht über 25°C lagern. Nach Öffnen der luftdichten Originalverpackung das Halsband in einem Blech- oder Kunststoffbehälter trocken aufbewahren. Kein Spielzeug für Kinder. Ausgediente Halsbänder vernichten. Das Produkt darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
1 Hundehalsband schwarz
Zulassung erloschen am: 31.12.2022
Abgabekategorie: E
Swissmedic Nr. 55'532
Informationsstand: 06/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.