HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Novartis Tiergesundheit AG
Program® S ad us. vet.[V], Lacktabletten 23.1 mg
Tabletten zur Kontrolle und Vorbeugung des Flohbefalls bei Hunden
ATCvet-Code: QP53BC01
Zusammensetzung
Lacktablette gelb: 23.1 mg Lufenuron (INN) pro Tablette
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Program enthält Lufenuron, ein Benzoyl-Harnstoff-Derivat. Lufenuron ist ein Insekten-Entwicklungshemmer, der die Chitinbildung hemmt. Der Wirkstoff wird von den Flöhen mit dem Blut aufgenommen und gelangt in die Floheier. Die Entwicklung der Flohlarven wird dadurch verhindert. Damit unterbleibt der oft schubweise Neubefall des Hundes durch Flöhe. Setzt die Behandlung erst nach erfolgtem Flohbefall ein, werden schon 24 Stunden nach der ersten Dosierung keine entwicklungsfähigen Floheier mehr abgesetzt. Die Verminderung des Flohbefalls auf dem Tier wird, je nach Verseuchung der Umgebung mit Eiern, Larven und Puppen und den klimatischen Bedingungen (Luftfeuchtigkeit und Temperatur), im Verlauf der folgenden Behandlungen eintreten. Bei starkem Flohbefall ist zusätzlich eine sofortige Behandlung des Hundes gegen Flöhe angezeigt.
Program verhindert die Entwicklung der Floharten Ctenocephalides felis und C. canis.
Pharmakokinetik
Nach Verabreichung von Program werden bis zu 2/3 des Wirkstoffes rasch aus dem Darm aufgenommen und gelangen innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Verabreichung in das Fettgewebe. Von dort wird Lufenuron fortlaufend in kleiner, wirksamer Dosis ans Blut abgegeben. Durch dieses Gleichgewicht Blut/Fettgewebe wird die minimale wirksame Konzentration während mindestens 30 Tagen aufrechterhalten. Ein genügend hoher Anteil des Wirkstoffes wird nur bei Verabreichung auf vollen Magen vom Körper aufgenommen. Das heisst, dass die Tabletten mit oder unmittelbar nach einer vollen Mahlzeit (in einem Leckerbissen versteckt) oder durch direkte Eingabe verabreicht werden sollen. Der nicht aus dem Darm aufgenommene Anteil an Wirkstoff wird ohne im Stoffwechsel abgebaut zu werden mit dem Kot wieder ausgeschieden.
Indikationen
Kontrolle und Vorbeugung des Flohbefalls bei Hunden.
Dosierung / Anwendung
Die Dosierung von Program bei Hunden beträgt monatlich 10 mg Lufenuron pro kg Körpergewicht.
Praktische Dosierungsanleitung pro Monat:
Gewicht des Hundes | |
1 kg bis 2.5 kg | Program S |
| 1 gelbe Tablette |
| = 23.1 mg Lufenuron |
|
über 2.5 bis 7.0 kg | Program M |
| 1 rote Tablette |
| = 67.8 mg Lufenuron |
|
über 7.0 bis 20 kg | Program L |
| 1 graue Tablette |
| = 204.9 mg Lufenuron |
|
über 20 bis 40 kg | Program LL |
| 1 weisse Tablette |
| = 409.8 mg Lufenuron |
|
über 40 kg | Kombination verschiedener |
| Tabletten nach Gewicht |
| des Hundes, mindestens |
| aber 10 mg pro kg Körper- |
| gewicht pro Monat. |
Program kann vorbeugend vor Beginn der Flohsaison (beginnend je nach Klima etwa März bis Mai) oder nach erfolgter Diagnose eines Flohbefalls eingesetzt werden. Program soll während mindestens sechs Monaten verabreicht werden.
Program Tabletten sollen mit oder unmittelbar nach einer vollen Mahlzeit (in einem Leckerbissen versteckt) oder durch direkte Eingabe verabreicht werden. Es ist wichtig, dass alle Hunde und Katzen, die in einem Haushalt zusammenleben, mit Program behandelt werden. Für Katzen ist die Program Suspension zu verwenden.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Keine bekannt.
Vorsichtsmassnahmen
Keine. Program kann auch an trächtige Hündinnen und entwöhnte Welpen ab 1 kg KGW verabreicht werden.
Unerwünschte Wirkungen
Keine bekannt.
Wechselwirkungen
Keine bekannt. Program kann mit allen handelsüblichen Produkten zur Flohbekämpfung verwendet werden.
Sonstige Hinweise
Program Tabletten sind für Kinder unerreichbar und vor Wärme geschützt aufzubewahren. Das Medikament darf nur bis zu dem auf der Packung mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
Schachteln mit 6 Tabletten.
Zulassung erloschen am: 30.06.2004
Abgabekategorie: D
Swissmedic Nr. 51'904
Informationsstand: 08/2002
Dieser Text ist behördlich genehmigt.