HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Chassot AG
Panasan ad us. vet.[V], Klauenbalsam
ATCvet-Code: QD08
Zusammensetzung
Pix abietinarum 0,83 g, Solutio formaldehydi aquosa 0,04 g, Isopropanolum 0,13 g, Excipiens pro praeparatione ad 1 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Wiederkäuer, Pferd, Schwein
Eigenschaften / Wirkungen
PANASAN ist ein Präparat auf Holzteerbasis, das die vorzüglichen Eigenschaften des Nadelholzteers Pix abietinarum mit der breit bakteriziden und viruziden Wirkung des Formaldehyds verbindet. Pix abietinarum wirkt hyperämisierend sowie antiphlogistisch und juckreizstillend und er regt den Heilungsprozess der Haut und die Verhornung durch seine keratoplastische Eigenschaft an. Auf nässende Wunden wirkt er adstringierend und austrocknend. Die Kombination von Nadelholzteer und Formaldehyd in PANASAN führt zu einer breit desinfizierenden Wirkung, der auch Sporen und Viren sowie Parasiten nicht widerstehen. Infolge seines haftenden Überzugs ist es zur Behandlung an Klauen und Hufen bestens geeignet, wobei der praktische Applikator die Anwendung wesentlich vereinfacht. Auch als Schutzüberzug auf Operationswunden und Verbänden gegen Nässe, Infektionen und andere äussere Einwirkungen hat sich PANASAN ausgezeichnet bewährt.
Indikationen
Entzündliche Erkrankungen der Klauen und Hufe: Infizierte Wunden, chronische Erkrankungen mit mangelhafter Heiltendenz, unterstützend zur parenteralen Therapie bei Panaritium u.a. Abdecken der Naht, des Horndefekts oder des Verbands nach operativen Eingriffen.
Dosierung / Anwendung
1-2 mal täglich auf die erkrankte Stelle oder auf den Verband auftragen. Zum Anbruch ist die Öffnung auf dem Bürstenboden mit dem Dorn zu durchstossen.
Sonstige Hinweise
Medikament zum Schutz der Kinder sicher aufbewahren.
Packungen
Plastikflasche mit Applikationsbürste zu 175 ml
Abgabekategorie: D/Sp
Hersteller
Chassot AG, Belp-Bern
Swissmedic Nr. 42'857
Informationsstand: 10/1994
Dieser Text ist behördlich genehmigt.