HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Biokema SA
Immunofer ad us. vet.[V]
Injektionslösung; Immunoglobuline, Eisen; Basisprophylaxe
ATCvet-Code: QI09AM01
Zusammensetzung
Immunofer enthält pro ml: Bovine Immunglobuline min. 60 mg; Eisen (als Eisen-Dextran) 33 mg; Vitamin B12 25 Gamma
Ebenfalls sind Transferrin und Lactofenrrin vorhanden, die physiologischen Transport-Proteine des Eisens.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Schwein
Eigenschaften / Wirkungen
Die Immunglobuline des Immunofer weisen sehr hohe Antikörper-Titer gegen die pathogenen E. coli-Serotypen der Ferkel auf: 0149:K91 K88ac, 08:K87 K88ab, 0157:K88ac, 0141:K85 K88ab, 0147:K89 K88ac, 0101:K30 K99, 0138:K81, 0139:K82.
Diese Immunglobuline erhöhen durch passive Immunisierung die Widerstandskraft gegenüber den infektiösen Erkrankungen der Saugferkel.
Das Eisen. in Form von Eisendextran, bekämpft die Anämie. Es ist sehr gut verfügbar, da ein Teil desselben an Lactoferrin und an Transferrin gebunden ist, die physiologischen Eisenträger-Proteine.
Das Vitamin B12 ist unentbehrlich für die Hämatopoese.
Indikationen
Basisprophylaxe bei neugeborenen Ferkeln gegen die Infektionsrisiken, insbesondere die Colibazillosen und Streptokokken-lnfektionen und die Eisenmangelanämie.
Dosierung / Anwendung
i.m. hinter dem Ohr oder in den Oberschenkel. 3 ml zwischen dem 2. und 7. Lebenstag.
Anwendungseinschränkungen
Immunofer dient zur Prophylaxe und darf nicht an mehr als 2 Wochen alte Ferkel verabreicht werden.
Sonstige Hinweise
Für die Behandlung von über 2 Wochen alten Ferkeln, Ferran 100 bei Anämie und Serimmun 2000 als Zusatztherapie bei Colibazillosen verwenden.
Zur Prophylaxe der Colibazillosen des Saugferkels durch Immunisierung der trächtigen Sauen Colipig A-B verwenden.
Lagerung
Zwischen 4° C und 8° C und vor Licht geschützt.
Packungen
Flasche zu 100 ml.
Zulassung erloschen am: 30.09.2015
Abgabekategorie: B
Hersteller
Biokema AG, Crissier-Lausanne
IVI Nr. 1114
Informationsstand: 12/1995
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